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Erkrankung/Beurlaubung

Erkrankung von Schülern

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, informieren Sie die Schule bitte am ersten Tag der Fehlzeit. Spätestens am zweiten Tag muss die Schule telefonisch oder schriftlich verständigt werden. Die Schule bittet Sie, krankheitsbedingte Fehlzeiten bis spätestens am dritten Fehltag schriftlich zu entschuldigen. Darin sollten auch Angaben über Gründe und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit gemacht werden.

Entschuldigungsvordruck

Meldepflicht bei Infektionskrankheiten und Läusen

Sollte Ihr Kind an einer meldepflichtigen Infektionskrankheit erkrankt sein, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Schule zu melden. Informationen über eine Meldepflicht erteilt Ihnen Ihr Hausarzt. Bei einem Befall durch Läuse sind Sie ebenfalls verpflichtet, die Schule unverzüglich hierüber zu informieren.

Beurlaubung vom Unterricht

Eine Beurlaubung von Schülern ist nur in begründeten, dringenden Ausnahmefällen möglich. Für den Jahresurlaub der Erziehungsberechtigten während der Schulzeit kann keine Beurlaubung erfolgen. Anträge für Beurlaubungen sind von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig, schriftlich und mit genauer Begründung an die Schule zu richten.

Die Entscheidung über eine Beurlaubung für bis zu zwei unmittelbar aufeinander folgende Unterrichtstage trifft der Klassenlehrer. In allen übrigen Fällen entscheidet die Schulleitung. Beurlaubungsgründe sind beispielsweise Heilkuren und Erholungsaufenthalte oder die Teilnahme an Veranstaltungen von anerkannten Sport- und Kulturverbänden

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